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Quick Guide Social-Media-Recht der öffentlichen Verwaltung, 1. Aufl. 2020 Rechtliche Grundlagen und Gestaltungsoptionen in der Öffentlichkeitsarbeit Coll. Quick Guide

Langue : Allemand

Auteur :

Couverture de l’ouvrage Quick Guide Social-Media-Recht der öffentlichen Verwaltung
Die Betreuung behördlicher Accounts in sozialen Netzwerken stellt Mitarbeitende der Öffentlichkeitsarbeit vor eine Vielzahl rechtlicher Fragen. Anders als in Unternehmen und Vereinen ist die staatliche Öffentlichkeitsarbeit eng an einen verfassungsrechtlichen Rahmen gebunden. So ist staatliche Öffentlichkeitsarbeit in der Regel nicht auf den gesetzlichen Spielraum der Meinungsfreiheit zu stützen und sie ist inhaltlich nicht frei, sondern an die Aufgabenkompetenzen der jeweiligen staatlichen Einrichtung gekoppelt.
Nicht selten empfinden Social-Media-Managerinnen und Social-Media-Manager die rechtlichen Besonderheiten staatlicher Öffentlichkeitsarbeit als eine Einschränkung der Kreativität und Spontanität sowie auch als eine Behinderung bei der Erzeugung von Reichweiten und Interaktionen in sozialen Netzwerken. Der Erfolg staatlicher Öffentlichkeitsarbeit ist jedoch nicht allein von der öffentlichen Wahrnehmbarkeit der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit abhängig. Die besondere Qualifikation der Social-Media-Managerinnen und Manager der öffentlichen Einrichtungen und Behörden liegt in der Kenntnis rechtlichen Rahmenbedingungen und Beachtung der ?Spielregeln? behördlicher Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Mir ist bewusst, dass zwischen dem Erfordernis der staatlichen Zurückhaltung einerseits und dem Wunsch nach bürgernahen Auftreten andererseits ein Spannungsfeld besteht. Weiter befindet sich staatliche Öffentlichkeitsarbeit oftmals in einem faktischen Wettbewerb staatlicher Einrichtungen untereinander sowie auch mit privaten Anbietern, welchen rechtlich weitere Spielräume bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehen. Der den Behörden gewährte Handlungsspielraum bei der Öffentlichkeitsarbeit, erlaubt ein ?werbendes? Herausstellen von Leistungen nur sehr begrenzt. Das mag unter der Abhängigkeit von Zuweisungen und Ausstattungen öffentlicher Einrichtungen als eine ?Waffenungleichheit? im Bemühen um öffentliche Mittel gegenüber den nicht an das Öffentliche Recht gebundenen Organisationen empfunden werden.
Gefragt bei der Social-Media-Arbeit öffentlicher Einrichtungen ist somit häufig das richtige Fingerspitzengefühl auf der Grundlage von Rechtskenntnissen. Dieses können Sie, liebe Leserinnen und Leser, mit diesem Buch zunächst durch ein Verständnis der Funktionen und Aufgaben staatlicher Öffentlichkeitsarbeit erwerben. Weiter möchte ich mit diesem Buch die wichtigsten Antworten auf die Fragestellungen der Mitarbeitenden in der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit praxisbezogen und umsetzbar vermitteln.


1 Funktionen und Begriff der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit
1.1 Staatliche Informationsmaßnahmen
1.1.1 Informationsmaßnahmen als Bestandteil der Hauptaufgabe
1.1.2 Informationen über die Aufgabenerfüllung
1.2 Staatliche Öffentlichkeitsarbeit als Rechtsbegriff
1.3 Funktionen der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit
1.3.1 Leistungs- Arbeits- und Erfolgsberichte
1.3.2 „Service-Informationen“
1.3.3 Transparenz und Willensbildung
1.3.4 Akzeptanz belastender Entscheidungen
1.3.5 Externe Personalgewinnung
1.4 Definition Social-Media-Recht
2 Wer kommuniziert staatlich?
2.1 Staatlichkeit der Öffentlichkeitsarbeit nach Begriff, Funktionen und Aufbau der Verwaltung
2.1.1 Einordnung nach dem verwaltungsverfahrensrechtlichen Behördenbegriff
2.1.2 Einordnung nach der Funktion der Verwaltung
2.1.3 Einordnung nach Aufbau der öffentlichen Verwaltung
2.2 Öffentlichkeitsarbeit und Grundrechtsverpflichtung
2.2.1 Keine Presse- und Meinungsfreiheit der Redaktionen
2.2.1.1 Keine Pressefreiheit bei der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit
2.2.1.2 Keine Meinungsfreiheit in amtlicher Tätigkeit
2.2.2 Öffentlichkeitsarbeit privatrechtlich organisierter öffentlicher Verwaltung
2.2.2.1 Öffentlichkeitsarbeit der „beliehenen Unternehmer“
2.2.2.2 Öffentlichkeitsarbeit in Unternehmen zur Daseinsvorsorge
2.2.2.3 Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung privater Anteilseigner
2.2.3 Öffentlichkeitsarbeit der Kommunen
2.2.4 Stadtmarketing der Kommunen
2.2.4.1 Stadtmarketing ist nicht Öffentlichkeitsarbeit
2.2.4.2 Publikationen des Stadtmarketings als kommunale Aufgabe
2.2.4.3 Stadtmarketing der Stabsstellen der Verwaltung
2.2.4.4 Stadtmarketing einer von der Kommune beherrschten GmbH
2.2.4.5 Stadtmarketing einer von Privaten beherrschten GmbH
2.2.4.6 Stadtmarketing der Vereine
2.3 Sonderfälle grundrechtlicher Kommunikationsfreiheit der öffentlichen Verwaltung
2.3.1 Kommunikationsfreiheit der öffentlichen Verwaltung als Ausnahme
2.3.2 Öffentlichkeitsarbeit der Universitäten und Fakultäten
2.3.3 Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtungen der Kunst
2.3.4 Öffentlichkeitsarbeit der Rundfunkanstalten
2.3.4.1 „Dienende Freiheit“ der Grundrechtsträgerschaft
2.3.4.2 Gebot zur Öffentlichkeitsarbeit
2.3.4.3 Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit bei Presseähnlichkeit
2.3.5 Öffentlichkeitsarbeit der Berufsverbände
2.3.6 Öffentlichkeitsarbeit der Kirchen
2.3.7 Öffentlichkeitsarbeit der Parteien und Gewerkschaften
3 Verwaltungs- und verfassungsrechtliche Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit
3.1 Verwaltungsrechtliche Grundsätze zur staatlichen Öffentlichkeitsarbeit
3.1.1 Aufgaben- und Themenkompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit
3.1.1.1 Grundsätzliche Befugnis zum schlichten Verwaltungshandeln
3.1.1.2 Die Themenkompetenz folgt der behördlichen Sachkompetenz
3.1.1.3 Thematisierungsgebot in der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit
3.1.2 Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
3.1.2.1 Öffentlichkeitsarbeit und der Vorrang des Gesetzes
3.1.2.2 Öffentlichkeitsarbeit und der Vorbehalt des Gesetzes
3.1.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.1.4 Rechtsweg bei unzulässiger Öffentlichkeitsarbeit
3.1.4.1 Zulässigkeit der Klage
3.1.4.2 Rechtmäßigkeit der Klage
3.2 Verfassungsrechtliche Grundsätze zur staatlichen Öffentlichkeitsarbeit
3.2.1 Gebot zur Information der Öffentlichkeitsarbeit
3.2.2 Staatsfreiheit der Willensbildung
3.2.3 Parteipolitische Neutralität
3.2.4 Staatsferne der Presse
3.2.4.1 Sicherung der Meinungsvielfalt und Marktverhaltensregel
3.2.4.2 Unterlassungsanspruch der Presseverlage
3.2.5 Sachlichkeit und Richtigkeit der Informationen
3.3 Umsetzung von Neutralität und Sachlichkeit – Journalistische Standards
3.3.1 Objektive Perspektive
3.3.2 Formen der Informationstexte und die W-Fragen
3.3.3 Überschriften und Vorspann
3.4 Äußerungsrecht der Mitarbeitenden der Öffentlichkeitsarbeit
3.4.1 Dienstliche Verhaltensregeln
3.4.1.1 Mäßigung und Gemeinwohlverpflichtung
3.4.1.2 Kein Recht auf Gegenschlag
3.4.1.3 Verschwiegenheitspflicht
3.4.2 Pflichten außerhalb des Dienstes
3.5 Äußerungsrecht gewählter Amtsträger
3.5.1 Äußerungen mit Amtsbezug
3.5.2 Äußerungen ohne Amtsbezug
4 Social-Media-Accounts der öffentlichen Verwaltung
4.1 Der Social-Media-Account als „öffentliche Einrichtung“
4.1.1 Rechtsnatur interaktiver behördlicher Accounts
4.1.2 Berechtigung zur Unterhaltung des Accounts
4.1.2.1 Handlungskompetenz zur Unterhaltung eines Accounts
4.1.2.2 Gebot zur Staatsferne des Meinungs- und Willensbildungsprozesses
4.1.2.3 Schutzpflichten des Staates und das Gebot zur Öffentlichkeitsarbeit
4.1.2.4 Grundsatz Vorrang des Gesetzes – Datenschutzgesetze
4.2 Die Moderation des Accounts
4.2.1 Themenbezug der Nutzerkommentare
4.2.2 Zugang, Kommentierungen und Sperrungen
4.2.3 Der Meinungsfreiheit unterliegende Kommentare
4.2.4 Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre
4.2.5 Nicht der Meinungsfreiheit unterliegende Kommentare
4.2.5.1 Formalbeleidigungen gegenüber Mitdiskutanten
4.2.5.2 Unwahre Tatsachenbehauptungen und „Fake News“
4.2.6 Verteidigung der öffentlichen Verwaltung gegen Angriffe
4.2.6.1 Zu duldende Kritik an der öffentlichen Einrichtung
4.2.6.2 Funktionsbeeinträchtigungen der Einrichtung durch Beleidigungen
4.2.6.3 Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch einer Behörde
4.2.7 Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG
4.2.8 Löschungspflicht der Moderatoren bei rechtswidrigen Äußerungen
4.2.8.1 Verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Löschung rechtswidriger Kommentare
4.2.8.2 Zivilrechtliche Verpflichtung zur Löschung rechtswidriger Kommentare
4.3 Einhaltung der allgemeinen Gesetze zum Social-Media-Recht
4.3.1 Störerhaftung der öffentlichen Verwaltung
4.3.2 Checkliste soziale Medien
4.3.2.1 Wurde das Werk im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erstellt?
4.3.2.2 Dem Netzwerkbetreiber Nutzungsrechte einräumen?
4.3.2.3 Sind Rechte Dritter auszuschließen?
4.3.2.4 Sind Ihnen der Urheber und die Quelle des Bildes bekannt?
4.3.2.5 Haben Sie eine „Social-Media-Lizenz“ für das betreffende Werk erworben?
4.3.2.6 Form der Bildnachweise eingehalten?
4.3.2.7 Was zeigt das Werk? Dürfen Sie die Bildinhalte posten?
5 Datenschutz bei personenbezogenen Inhalten der Öffentlichkeitsarbeit
5.1 Grundsätze und Rechtsgrundlagen
5.1.1 Erlaubnisvorbehalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten
5.1.2 Anzuwendende Datenschutzgesetze
5.1.3 Besondere Bedeutung der Rechtsgrundlage „öffentliches Interesse“
5.1.3.1 Praktikabilität der „Interessen-Rechtsgrundlage“
5.1.3.2 Was ist „erforderlich“?
5.2 Personenfotos in der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit
5.2.1 Suche der passenden Rechtsgrundlagen
5.2.1.1 Rechtsgrundlage für Mitarbeiterfotos
5.2.1.2 Rechtgrundlage zur Veranstaltungsfotografie
5.2.1.3 Rechtsgrundlage zur Image- und Werbeproduktionen
5.2.2 Zulässigkeit der Rechtsgrundlage
5.2.2.1 Zulässigkeit der Einwilligung als Rechtsgrundlage
5.2.2.2 Zulässigkeit von Model-Verträgen als Rechtsgrundlage
5.2.2.3 Zulässigkeit der Rechtsgrundlage „öffentliches Interesse“
5.2.3 Umsetzungen der Informationspflichten
5.2.3.1 Informationspflichten zur Einwilligung
5.2.3.2 Informationspflichten zum Model-Vertrag
5.2.3.3 Informationspflichten zum „öffentlichen Interesse“
5.3 Personenfotos und Pressetermine
5.3.1 Die Presse wird auf Grund eigener Initiative tätig
5.3.1.1 Der Hausrechteinhaber ist nicht (Mit-) Verantwortlicher
5.3.1.2 Umsetzung der Fürsorgepflichten über das Hausrecht
5.3.2 Auf Initiative der Einrichtung tätige Presse – Eingeladene Presse
5.3.2.1 Einwilligungen der Mitarbeitenden in die Anfertigung der Aufnahmen
5.3.2.2 Umsetzung der Freiwilligkeit
5.3.2.3 Risikoaufklärung im Einwilligungstext
6 Auskunftsrechte der Presse
6.1 Rechtsgrundlagen der Auskunftsansprüche
6.1.1 Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse
6.1.2 Auskunftsanspruch gemäß Landespressegesetzen
6.1.3 Auskunftsanspruch gemäß Medienstaatsvertrag
6.1.4 Zugang zu amtlichen Informationen gemäß der Informationsfreiheitsgesetze
6.2 Presserechtlich Auskunftsberechtigte
6.2.1 Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse sowie freie Journalisten
6.2.2 Journalistisch-redaktionell gestaltete Unternehmenspublikationen
6.2.3 Presserechtlicher Auskunftsanspruch der Blogger
6.3 Auskunftsverpflichtete Organisationen
6.4 Gegenstand und Form der presserechtlichen Auskunft
6.4.1 Inhalte der Auskunft
6.4.2 Form und Durchführung der Auskunft
6.5 Auskunftsverweigerungsgründe
6.5.1 Auskunftsverweigerung bei schwebenden Verfahren
6.5.2 Auskunftsverweigerung bei Geheimhaltungsvorschriften
6.5.3 Auskunftsverweigerung bei überwiegenden öffentlichen Interessen
6.5.4 Auskunftsverweigerung bei schutzwürdigen privaten Interessen
6.5.4.1 Datenschutz und presserechtliches Auskunftsrecht
6.5.4.2 Abwägung Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Pressefreiheit
6.5.4.3 Schutzwürdige Interessen von Unternehmen
6.5.4.4 Sorgfaltspflicht der Presse
6.5.5 Auskunftsersuchen, die das zumutbare Maß übersteigen

Christian W. Eggers ist Fotoredakteur, freiberuflicher Dozent für Medienrecht, zertifizierte Fachkraft für Datenschutz sowie Autor des Ratgeberbuches „Quick Guide Bildrechte“. Das Schulungsangebot von Christian W. Eggers ist auf die Fortbildung von Fach- und Führungskräften in der Unternehmenskommunikation, der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit und der Presseverlage ausgerichtet.
Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Christian W. Eggers seit September 2018 Unternehmen und öffentliche Stellen bei der Umsetzung der DSGVO in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Mit 34 Beispielen aus der Praxis zu häufigen Fragestellungen aus der öffentlichen Verwaltung

Checklisten für Entscheidungsfälle bei kritischen Inhalten

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